Impfen für Afrika 2024

Wir sind auch dieses Jahr wieder dabei !

In der Zeit vom 23.09.24 bis zum 27.09.24 findet

IMPFEN FÜR AFRIKA statt.

                                                                       SAVE THE DATE

Notdienstgebühren

Bundeskabinett beschließt Änderung der Tierärztegebührenordnung
Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer,
die Bundesregierung hat eine Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
beschlossen, die im Februar 2020 in Kraft getreten ist.
Neben einer Anpassung des Wegegeldes bei Hausbesuchen und der Veränderung der als
Notdienstzeiten geltenden Nacht – und Wochenendstunden beinhaltet die Änderungsverordnung
die Einführung einer Notdienstgrundgebühr von 50,00 Euro zuzüglich
Mehrwertsteuer für im Notdienst zu behandelnde Patienten. Darüber hinaus muss im
Notdienst außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten zwingend mindestens der zweifache
Gebührensatz abgerechnet werden.
Mit dieser neuen Regelung will die Regierung dazu beitragen, dass freiberufliche Tierärzte
und Kliniken den tierärztlichen Notdienst weiterhin leisten können. Denn die Versorgung
schwer kranker Tiere im Notdienst ist in vielen Gegenden Deutschlands inzwischen
durch den Mangel sowohl an Tierärzten als auch an Tierärztlichen Fachangestellten
stark gefährdet. Tierkliniken und Tierärzte können diese Dienste, vor allem nachts, deshalb
nur leisten, wenn sich die Personal- und die laufenden Betriebskosten auch durch die
Notdienste finanzieren lassen. Die neue Verordnung soll helfen, diese Situation zu
verbessern.
Die neuen Gebühren im Notdienst sind für alle Tierarztpraxen und -kliniken verbindlich
vorgeschrieben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte auch der beiliegenden
Pressemeldung des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Pressestelle BMEL
Presseerklärung
Nummer 227 vom 14. November 2019
Seite 1 von 2
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Bundesagrarministerium stärkt den tierärztlichen Notdienst und die Landtierärzte
Bundeskabinett beschließt Änderung der Tierärztegebührenordnung
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 5. November 2019 die von der Bun-desministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, vorgelegte Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung beschlossen. Die neue Verordnung trägt dazu bei, die finanzielle Situation der Praxen zu verbessern. Das ist vor allem wichtig, um den tierärztlichen Notdienst zu gewährleisten. Aber auch die Ar-beit in den Nutztierpraxen auf dem Land kann dadurch attraktiver werden, denn dort fehlen regional bereits Tierärzte.
Enthalten ist eine neue Gebührenstruktur für den tierärztlichen Notdienst. Für Leistun-gen während dieses Dienstes wird etwa eine Grundgebühr von 50 Euro eingeführt. Außerdem verlängert sich die Nachtzeit um zwei Stunden. Sie beginnt bereits um 18 Uhr und endet um 8 Uhr des Folgetages. Die Verordnung geht einer allgemeinen Überarbeitung der gesamten Tierärztegebührenordnung voraus, die das Ziel hat, die Einkommensstruktur in Tierarztpraxen adäquat zu gestalten.
In den Blick genommen wird überdies die Situation von Tierheimen, die aufgrund der hohen Kosten und der teils unzureichenden Finanzierung über die Länder vor Heraus-forderungen stehen. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, für eigene gehaltene Tiere Bestandsbetreuungsverträge abzuschließen, wie dies bereits für Nutztierhalter gilt. Mit diesen Verträgen können niedrigere Gebühren vereinbart werden. Die Kosten für die Behandlung von Tieren in Tierheimen werden so wirksam reduziert.
Zusammengefasst sieht die Verordnung vor:
• Für Leistungen während des Notdienstes wird eine Notdienstgrundgebühr in Höhe von 50 Euro eingeführt und es ist nunmehr mindestens der zweifache Gebührensatz anzusetzen.
• Zusätzlich wird die Möglichkeit eingeräumt, abhängig vom Aufwand den vierfa-chen Gebührensatz abrechnen zu können.
• Die Nachtzeit wird um zwei Stunden verlängert, indem sie bereits um 18 Uhr (vorher: 19 Uhr) eines Tages beginnt und um 8 Uhr (vorher: 7 Uhr) des Folge-tages endet.
• Der Beginn des Wochenendes wird von Samstag 13 Uhr auf Freitag 18 Uhr verschoben.
• Das Wegegeld, das bei Besuchen der Tierhalter anfällt, wird vereinheitlicht und angepasst und beträgt nun 3,50 Euro pro Doppel-Kilometer, mindestens jedoch 13 Euro.

Abschied nehmen

Das Leben mit einem Haustier ist geschenktes Glück aus Zeit.

Ein Tier ist oft nicht nur ein Familienmitglied, sondern auch vertrauensvoller Freund, treuer Spielgefährte und Lebensgefährte. Tiere bereichern unser tägliches Leben mit ihrer großen Lebensfreude und ihrer bedingungslosen Loyalität. Umso schwerer fällt es uns, Abschied nehmen zu müssen.

Als verantwortungsvolle Tierbesitzer haben wir die Verantwortung, unseren Schützlingen Leid zu ersparen und gegebenenfalls auch die schwere Entscheidung zu treffen, das Tier zu erlösen.

Den richtigen Zeitpunkt zu erkennen, ist oft ein schwerer Gewissenskonflikt und zieht die Frage nach sich, ob man auch richtig gehandelt hat.

Auch für uns ist diese Thema nicht Routine in der alltäglichen Praxis. Auch wir müssen immer wieder die Grenzen der Medizin akzeptieren und zum Wohle oder   Tieres entscheiden. Dabei ist es selbstverständlich, daß wir Sie auch in dieser schweren Entscheidung beraten und natürlich begleiten.

Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir Sie über Ablauf und Vorgehensweise einer Euthanasie beraten können und mit Ihnen einen Termin vereinbaren können. Gerne kommen wir in einem abgesprochenen Termin auch nach Ihnen nach Hause.

Der Ablauf beim Einschläfern

Der medizinische Fachausdruck für Einschläfern lautet „Euthanasie“, was aus dem Griechischen kommt und übersetzt „gutes Sterben“ heißt (Eu = gut; thanatos = Tod).

Uns ist es sehr wichtig, dass das Tier sanft und tierschutzgerecht erlöst wird. Viele Tierhalter haben dennoch Bedenken, das Tier könne beim Einschläfern leiden, den Tod bewußt erleben. Diese Sorge ist unbegründet.

Beim Einschläfern erhält das Tier eine Spritze mit einem überdosiertem Narkotikum. Es wird so zunächst in eine tiefe Narkose versetzt, Schmerzempfinden und Wahrnehmung werden vollkommen ausgeschaltet. Durch die Überdosis hört es in tiefer Narkose dann auf zu atmen und das Herz hört auf zu schlagen.

Das Einschläfern dauert in der Regel zwischen 15-30 Minuten, je nachdem, wie die Euthanasie verläuft.                                                   Bei ruhigen Tieren kann man das Narkotikum über die Vene direkt in den Blutkreislauf des Tieres injizieren.                                            Bei unruhigen oder sehr kranken Tieren, bei denen die direkte Injektion über die Vene nicht möglich ist, geben wir erst eine intramuskuläre Narkose-Spritze, die eine tiefe Sedation ermöglicht. Erst wenn das Tier tief schläft, keine Reflexe mehr zeigt und kein Schmerzempfinden mehr vorhanden ist, wird das Narkotikum direkt in die Brust oder ins Herz gespritzt.                                                                             Diese zweite Variante dauert länger, da das Tier langsam einschläft und erst die zweite Injektion zum Atem- und Herzstillstand führt.                                                                                             In beiden Fällen verläuft der Sterbeprozess ohne Schmerzen und Qualen für das Tier.

Was passiert mit meinem verstorbenen Tier?

Wir besprechen gerne das weitere Vorgehen mit Ihnen.

Es gibt z.B. die Möglichkeit das Tier verbrennen zu lassen.                Wir arbeiten mit „Tierbestattungen im Rosengarten“ zusammen.          Auch besteht die Möglichkeit das Tier auf dem „Tierfriedhof Wolkenreise“ in Sprockhövel bestatten zu lassen.

 

 

Ich bin nicht tot, ich tausche nur die Räume.                               Ich leb in euch, und geh durch eure Träume.  (Michelangelo)

Wichtige Information zur Staupe

16. Oktober 2015

Tipps der Bundestierärztekammer für Tierhalter

Hunde durch Impfung vor der Staupe schützen!

(BTK/Berlin). Im nordrhein-westfälischen Kreis Soest wurde in der vergangenen Woche die Staupe bei Füchsen nachgewiesen. Bedingt durch die deutschlandweit hohe Population an Füchsen und Waschbären ist auch in anderen Städten und Gemeinden mit dem Vorkommen dieser ansteckenden Viruserkrankung zu rechnen.

Da durch Kontakt mit infizierten Tieren eine große Gefahr für Hunde ausgeht, empfiehlt die Bundestierärztekammer, den Impfschutz von Bello & Co. im Impfpass zu überprüfen und das Tier gegebenenfalls beim Tierarzt impfen zu lassen. „Die Impfung gegen die Staupe, die wohl bekannteste Infektionskrankheit des Hundes, ist gut wirksam und sollte für jeden verantwortungsvollen Hundehalter Standard sein. Allerdings beobachten wir in punkto Impfschutz bei vielen Tierhaltern eine leichtsinnige Haltung, die besonders für Welpen und alte Hunde gefährlich ist“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

Denn die Staupe sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen: Die Infektion erfolgt in der Regel durch direkten Kontakt mit einem erkrankten Hund oder mit einem kranken oder verendeten Wildtier wie Fuchs, Waschbär oder Marder, die ein großes Erregerreservoir darstellen und die Krankheit verbreiten. Mantel: „Die Behandlung einer Staupeinfektion ist kaum möglich, sie endet häufig tödlich! Tiere, die die Erkrankung überlebt haben, behalten oft lebenslange Schäden wie das sogenannte Staupegebiss oder zentralnervöse Störungen zurück.“

Wie äußert sich die Staupe?

Das Krankheitsbild der Staupe ist vielgestaltig: Erste Anzeichen sind hohes Fieber, Fressunlust und Mattigkeit des Hundes.

Im weiteren Verlauf der Krankheit können bestimmte Organe oder Organsysteme besonders betroffen sein, so dass man von der von der Lungenstaupe, Darmstaupe oder Nervenstaupe sprechen kann.

Je nach Organ zeigt das erkrankte Tier Husten, Atembeschwerden, Erbrechen, Durchfall, Bewegungsstörungen, Lähmungen, Krämpfe oder Hautveränderungen.

Impfen – aber richtig!

Die Grundimmunisierung sollte bei Welpen im Alter von acht Wochen erfolgen, vier Wochen später dann die zweite und mit 16 Wochen die dritte Impfung.

Die Wiederauffrischung geschieht im 15. Lebensmonat.

Um den Schutz aufrechtzuerhalten, empfiehlt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet.) Wiederholungsimpfungen ab dem zweiten Lebensjahr in Absprache mit dem Tierarzt, sofern die Grundimmunisierung vollständig vorgenommen wurde.

Eine Staupeimpfung wird auch zur Einreise in einige Länder außerhalb der EU, z.B. in die Türkei, verlangt. Fragen Sie Ihren Tierarzt!

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